Rechtsprechung
   LSG Mecklenburg-Vorpommern, 28.05.2020 - L 6 KR 52/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,78891
LSG Mecklenburg-Vorpommern, 28.05.2020 - L 6 KR 52/16 (https://dejure.org/2020,78891)
LSG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 28.05.2020 - L 6 KR 52/16 (https://dejure.org/2020,78891)
LSG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 28. Mai 2020 - L 6 KR 52/16 (https://dejure.org/2020,78891)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,78891) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 112 Abs 1 SGB 5, § 112 Abs 2 S 1 Nr 1 SGB 5, § 39 Abs 1 SGB 5, § 109 Abs 4 S 3 SGB 5, § 115a Abs 1 S 1 Nr 1 SGB 5
    Krankenversicherung - Krankenhausvergütung für vollstationäre Behandlung - Feststellung mehrtägiger Krankenhausbehandlungsbedürftigkeit in Aufnahmeuntersuchung - zeitnahe Verlegung in anderes Krankenhaus aufgrund von Unmöglichkeit der weitergehenden Behandlung im eigenen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 28.02.2007 - B 3 KR 17/06 R

    Krankenversicherung - Krankenhausbehandlung - Abgrenzung ambulanter,

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 28.05.2020 - L 6 KR 52/16
    Nach der Rechtsprechung des BSG stelle der Aufenthalt auf einer Intensivstation die nachhaltigste Form der Einbindung in einen Krankenhausbetrieb und damit den Prototyp einer stationären Behandlung dar (Hinweis auf Urteil vom 28. Februar 2007 - B 3 KR 17/06 R).

    Intensivmedizin ist Behandlung, Überwachung und Pflege von Patienten, bei denen die für das Leben notwendigen sog vitalen oder elementaren Funktionen von Atmung, Kreislauf, Homöostase und Stoffwechsel lebensgefährlich bedroht oder gestört sind, mit dem Ziel, diese Funktionen zu erhalten, wiederherzustellen oder zu ersetzen, um Zeit für die Behandlung des Grundleidens zu gewinnen (BSG, Urteil vom 28. Februar 2007 - B 3 KR 17/06 R - Rn. 19, unter Angabe einschlägiger Literatur).

  • BSG, 19.04.2016 - B 1 KR 21/15 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - teilstationäre Krankenhausbehandlung an

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 28.05.2020 - L 6 KR 52/16
    Rechtlich zutreffend ist das Sozialgericht davon ausgegangen, dass das Gesetz als Vergütungsvoraussetzung zunächst fordert, dass bei stationärer Behandlung jede Aufnahme eines Versicherten nach Prüfung durch das Krankenhaus erforderlich sein muss, weil das Behandlungsziel nicht durch vor- und nachstationäre oder ambulante Behandlung einschließlich häuslicher Krankenpflege erreicht werden kann (vgl. BSG, Urteil vom 19. April 2016 - B 1 KR 21/15 R - Rn. 19).
  • BSG, 09.04.2019 - B 1 KR 3/18 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Krankenhausvergütungsstreit ohne

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 28.05.2020 - L 6 KR 52/16
    Das Verlangen nach einer korrigierten Abrechnung widerspräche in diesem Fall den Grundsätzen von Treu und Glauben und stellte sich als bloße überflüssige Förmelei dar (vgl. BSG, Urteil vom 09. April 2019 - B 1 KR 3/18 R - Rn. 22).
  • LSG Baden-Württemberg, 31.08.2016 - L 5 KR 2479/15

    Krankenversicherung - Krankenhausvergütung - vorstationäre Krankenhausbehandlung

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 28.05.2020 - L 6 KR 52/16
    Maßnahmen, die wegen der Eingliederung des Patienten in das spezifische Versorgungssystem des Krankenhauses bzw. wegen des Umfangs der Inanspruchnahme der Infrastruktur des Krankenhauses als stationäre Krankenhausbehandlung eingestuft werden müssen, könnten jedoch vorbehaltlich abweichender gesetzlicher Regelungen durch vertragliche Regelung dem Vergütungsrecht der vorstationären Krankenhausbehandlung nicht unterworfen werden (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 31. August 2016 - L 5 KR 2479/15 - Rn. 32 ff.).
  • SG Aurich, 12.12.2023 - S 48 KR 218/18

    Abgrenzung von ambulanter zu stationärer Versorgung; hämorrhagisch; ischämisch;

    (Einen hinsichtlich der Unterscheidung von Aufnahmeanamnese und Diagnostik im Rahmen der stationären Versorgung vergleichbaren Fall einer Schlaganfalldiagnostik mit anschließender Verlegung zu einer neurochirurgischen Behandlung hatte das Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 28. Mai 2020 - L 6 KR 52/16 -, Rn. 22ff., juris, im hiesigen Sinne entschieden, konnte sich aber aufgrund der zeitlich früheren Entscheidung noch nicht mit der noch darzustellenden Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, s.u., auseinandersetzen. Problematisch ist insbesondere die Feststellung einer ausschließlichen Behandlung im Schockraum der Notaufnahme.) Auch der Umstand, dass eine traumatische Hirnblutung bereits in der Aufnahmediagnose festgehalten worden war, begründet keine aus ex ante-Sicht fehlende Behandlungsbedürftigkeit bei der Beklagten.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht